

![]() Achtung: "Hunde die in die Ausstellung mitgenommen werden, benötigen einen gültigen Impfpass, d.h. die Tollwutimpfung muß mindestens 30 Tage alt sein, jedoch nicht älter als 1 Jahr.“ Diese Vorschrift gilt für Ausstellungshunde sowie für Besucherhunde! Ausstellungen Österreich - 2010
Termin- und Richteränderungen vorbehalten -
Alle Angaben ohne Gewähr! Ausstellungen Österreich - 2009
Empfehlung für österreichische Leonberger BesitzerInnen Voraussetzung für die Zuerkennung der Zuchttauglichkeit ist die Bewertung Ihres Leonbergers im Rahmen von zwei Ausstellungen (in der Ringkonkurrenz) durch zwei Leonberger - Spezial (Zucht)RichterInnen. Diese Ausstellungen sind entweder Sonderausstellungen eines europäischen Leonberger Zuchtclubs im Rahmen einer nationalen oder internationalen Hundeausstellung oder Club(Zucht)schauen von europäischen Leonberger Zuchtclubs oder deren Landesgruppen. Bewertungen von AllgemeinrichternInnen oder GruppenrichterInnen bei nationalen oder internationalen Hundeaustellungen - sofern sie nicht von der INTERNATIONALEN UNION FÜR LEONBERGER HUNDE als RichterInnen anerkannt sind und von deren Mitgliederclubs als RichterInnen in Spezialschauen herangezogen werden - gelten nicht als Vorbewertungen für die Zuchttauglichkeitsprüfung. Die Zuchttauglichkeitsprüfung kann erst nach Vorliegen der Voraussetzungen (Befund A oder B der HD - Röntgenuntersuchung, zwei Ausstellungsbewertungen mit mindestens der Formwertnote "sehr gut" in der Zwischen- und/oder Offenen Klasse [siehe oben]) abgelegt werden und besteht aus einer detaillierten Beurteilung des Hundes durch einem/einer vom Zuchtreferat des ÖCLH bestimmten Richters/in. Bei Einspruch gegen den Zuchttauglichkeitsbefund wird der ÖCLH einen weiteren Spezial(Zucht)richterIn auf Kosten des/der einsprechenden Leonbergers Besitzers/in zur Überbefundung beauftragen, gegen dessen/deren Beurteilung dann kein Einspruch mehr vom ÖCLH - Zuchtreferat akzeptiert wird. |